Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
1. Geltung
Alle unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf der
Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichungen von diesen
Geschäftsbedingungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.
Die Versendung erfolgt auf eigene Gefahr des Käufers. Bei allen
Lieferungen geht die Gefahr mit der Bereitstellung der Ware an den Spediteur,
den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person
auf den Käufer über.
Dies gilt auch für Teillieferungen und dann wenn eine frachtfreie
Lieferung vereinbart ist.
Der Besteller ist verpflichtet, für die Sicherung der auf der Hartware
vorhandenen Daten selbst zu sorgen. Eine Datensicherung gehört nicht zu den
vertraglichen Verpflichtungen der Firma WIGUTEC.
Der Besteller schuldet im Falle der Lieferung den vertraglich
vereinbarten Kaufpreis.
Wir behalten uns das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zum Eingang
aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer vor. Bei
vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind
wir berechtigt, den Liefergegenstand zurückzunehmen; der Käufer ist zur
Herausgabe verpflichtet. Rücknahme der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten
Ware gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag. Bei Pfändung oder sonstigen
Eingriffen Dritter hat uns der Käufer unverzüglich schriftlich zu
benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Der
Eigentumsvorbehalt erstreckt sich dann auf den anerkannten Saldo, soweit wir
Forderungen gegenüber dem Käufer in laufende Rechnung buchen (Kontokorrent -
Vorbehalt)
Die Verarbeitung oder Umbildung des Liefergegenstandes durch den Käufer
wird stets für uns vorgenommen. Wird der Liefergegenstand mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen
verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis
des Wertes des Liefergegenstandes zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur
Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen
das gleiche wie für die Vorbehaltsware.
Im kaufmännischen Verkehr ist die während der Dauer des
Eigentumsvorbehaltes in unserem Eigentum stehende Ware vom Käufer gegen Feuer,
Wasser, Diebstahl und Einbruchsdiebstahl zu versichern.
Die Rechte aus dieser Versicherung werden an uns abgetreten. Wir nehmen
diese Abtretung an.
7. Gewährleistung
Die Firma WIGUTEC leistet Gewähr für die
von ihr verkauften neuen, und gebrauchten Sachen nach den gesetzlichen
Bestimmungen. Soweit Zulieferer der Firma WIGUTEC über die gesetzlichen
Bestimmungen hinaus Garantie leisten, gibt die Firma WIGUTEC die Garantien an
die Letzterwerber weiter. Dies gilt auch für Gewährleistungen die von
Herstellern reduziert wurden.
Bei Reparaturdurchführungen leistet die Firma WIGUTEC ebenfalls
Gewährleistung nach den gesetzlichen Bestimmungen mit der Maßgabe, dass eine
Haftung für den Verlust von Daten auf Hardwarekomponenten des Bestellers nicht
übernommen wird.
Der Käufer kann zunächst als Nacherfüllung nach seiner Wahl die
Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.
Sofern die Nacherfüllung fehlschlägt kann der Käufer anstelle der Nacherfüllung
Minderung (Herabsetzung der Vergütung) verlangen oder nach seiner Wahl vom
Vertrag zurücktreten. Die Geltendmachung eines Schadensersatzanspruches bleibt
hiervon unberührt.
Für Nacherfüllung gilt folgendes:
a) Offensichtliche Mängel hat der Käufer spätestens innerhalb 2 Wochen bei dem
Verkäufer entweder schriftlich anzuzeigen oder von ihm aufnehmen zu lassen.
b) Gewährleistungsverpflichtungen bestehen nicht, wenn der aufgetretene Fehler
in ursächlichem Zusammenhang damit steht, dass
* der Kaufgegenstand unsachgemäß behandelt oder überbeansprucht
worden ist oder
* in den Kaufgegenstand Teile eingebaut worden sind, deren
Verwendung der Verkäufer nicht genehmigt hat oder
* der Kaufgegenstand in einer vom Verkäufer nicht genehmigten
Weise verändert worden ist oder
* der Käufer die Vorschriften über die Behandlung, Wartung und
Pflege des Kaufgegenstandes (z.B. Betriebsanleitung) nicht befolgt hat.
Natürlicher Verschleiß ist von der Gewährleistung ausgeschlossen.
Ist der Kaufgegenstand eine gebrauchte Sache und ist der Käufer ein Verbraucher
im Sinne §13 BGB beträgt die Gewährleistungsfrist 1 Jahr.
Ist der Kaufgegenstand eine gebrauchte Sache und ist der Käufer ein Unternehmer
im Sinne §14 BGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein
öffentlich-rechtliches Sondervermögen wird die Gewährleistung ausgeschlossen.
Der Käufer wird darauf hingewiesen, dass nach gegenwärtigem technischem
Entwicklungsstand Fehler in Software – Programmen nicht völlig ausgeschlossen
werden können. Wir sichern ferner weder bestimmte Eigenschaften der Software –
Programme noch ihre Tauglichkeit für Kundenzwecke oder -bedürfnisse zu.
Im Kaufmännischen Verkehr ist unser
Schadenersatz im Falle leichter Fahrlässigkeit auf den voraussehbaren Schaden
begrenzt.
11. Datenschutz
Ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung werden Ihre Datenausschließlich zur
Abwicklung Ihrer Bestellung verwendet und im Rahmen der Geschäftsbeziehung per
EDV-Anlage gespeichert. Eine Weitergabe Ihrer Daten an mit der Lieferung
beauftragte Unternehmen erfolgt nur in soweit die Auftragsabwicklung dies
erforderlich macht. Ansonsten werden die Daten streng vertraulich behandelt und
Dritten nicht zugänglich gemacht.
Erfüllungsort und ausschließlicher
Gerichtsstand ist unser Firmensitz, mit der Maßgabe dass wir berechtigt sind,
auch am Ort des Sitzes oder einer Niederlassung des Käufers zu klagen.
Die Rechtsbeziehung zwischen uns und dem Käufer unterliegen
ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.